Welche gesetzliche Höhe und Abstand müssen Rückleuchten am Anhänger entsprechen? - Welche Vorschriften gelten in Deutschland und der EU?

Welche gesetzliche Höhe und Abstand müssen Rückleuchten am Anhänger entsprechen? - Welche Vorschriften gelten in Deutschland und der EU?
Die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften ist für jeden Wohnwagenbesitzer - egal ob Lastenanhänger, Wohnmobil oder Spezialanhänger - nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit. Es lohnt sich also, dafür zu sorgen, dass Ihr Anhänger richtig beleuchtet ist.
Möchten Sie wissen, in welcher Höhe und in welchem Abstand die Rückleuchten eines Wohnwagens gemäß den deutschen und EU-Vorschriften angebracht werden müssen? Lesen Sie den folgenden Artikel und stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnwagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Beleuchtung von Anhängern per Gesetz
Die Vorschriften für die Anbringung von Rückleuchten an Anhängern sind u. a. in folgenden Vorschriften enthalten:
- UN ECE Regelung 48 (ECE R48) - gilt in den meisten EU-Ländern.
- StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) - deutsche Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung.
Beide Systeme enthalten detaillierte Angaben zur Anbauhöhe, zum Abstand vom Rand des Anhängers sowie zur Art und Anzahl der erforderlichen Leuchten.
Einbau von Rückleuchten an Anhängern
Die Rückleuchten eines Pkw-Anhängers (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschlussleuchte) müssen in der richtigen Höhe angebracht werden:
- Mindestanbauhöhe: 350 mm von der Fahrbahnoberfläche.
- Maximale Montagehöhe: 1 500 mm von der Fahrbahnoberfläche.
In begründeten Fällen (z. B. bei großen Fahrzeugen) kann die maximale Höhe auf 2 100 mm erhöht werden.
Neben der Höhe ist auch der Abstand der Leuchten vom seitlichen Umriss des Fahrzeugs sehr wichtig:
- Schlussleuchten: höchstens 400 mm vom äußersten Punkt der Anhängerbreite.
- Hintere Fahrtrichtungsanzeiger: maximal 400 mm, Mindestabstand mindestens 600 mm.
- Nebelschlussleuchte: auf der Fahrerseite.
Arten von Rückleuchten an Anhängern
Gemäß den Vorschriften muss jeder für den Straßenverkehr zugelassene Anhänger mit folgenden Leuchten ausgestattet sein:
- Positionsleuchten (rot) - 2 Stück.
- Bremsleuchten (rot) - 2 Stück.
- Blinker (gelb) - 2 Stück.
- Nebelschlussleuchte - 1 Stück. (obligatorisch bei einer Breite von mehr als 1,6 m).
- Nummernschildbeleuchtung - 1 oder 2 Stück.
- Dreieckige Rückstrahler hinten - 2 Stück.
Rückfahrscheinwerfer sind auch für einen schweren Anhänger erforderlich.
Welche Strafe droht bei nicht ordnungsgemäß angebrachter Beleuchtung?
In Deutschland kann der Technische Überwachungsverein (TÜV) die Zulassung eines Anhängers verweigern, wenn die Lichter nicht korrekt montiert sind. Bei einer Straßenkontrolle kann der Fahrer bestraft werden:
- ein Bußgeld.
- Verbot der Weiterfahrt.
- Verpflichtung, den Mangel an Ort und Stelle oder innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.
Auch in den EU-Ländern gelten ähnliche Konsequenzen - vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
Die häufigsten Montagefehler bei der Beleuchtung eines Wohnwagens sind:
- zu hoch oder zu niedrig montierte Lampen
- fehlende ECE-Zulassung
- Nebelscheinwerfer auf der falschen Seite montiert
- fehlende Reflektoren Anhängerbeleuchtung
Kann ich die Rücklichter am Anhänger selbst montieren?
Ja, Sie können die Rückleuchten an Ihrem Anhänger selbst montieren, sofern Sie die aktuellen ECE- und StVZO-Vorschriften einhalten. Wichtig ist, dass:
- die richtige Höhe und den richtigen Abstand einhalten,
- zugelassene Lampen („E“-Kennzeichnung) verwenden,
- der korrekte Anschluss des Kabelbaums an den 7- oder 13-poligen Stecker.
Es empfiehlt sich außerdem, die Funktionsfähigkeit aller Beleuchtungsfunktionen nach Abschluss der Installation und bei jedem Ankuppeln des Anhängers an das Fahrzeug zu überprüfen.
Wie prüfe ich, ob die Lichter meines Anhängers den Vorschriften entsprechen?
- messen Sie die Höhe über dem Boden - sie sollte zwischen 350 und 1500 mm liegen, in begründeten Fällen höchstens 2100 mm,
- Prüfen Sie den Abstand von der Seitenkontur - nicht mehr als 400 mm,
- die Zulassungskennzeichnung auf dem Lampengehäuse prüfen (z. B. E4, E13),
- Vergewissern Sie sich, dass die elektrische Anlage beim Anschluss an das Fahrzeug ordnungsgemäß funktioniert.
Denken Sie daran, dass Anhänger in Deutschland der regelmäßigen technischen Überwachung (TÜV) unterliegen, bei der auch die Beleuchtung geprüft wird.
Ist ein Rückfahrscheinwerfer für einen leichten Anhänger erforderlich?
Nein, ein Rückfahrscheinwerfer ist für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg nicht vorgeschrieben. Es lohnt sich jedoch, den Einbau eines Rückfahrscheinwerfers in Erwägung zu ziehen, um die Sicherheit und Sichtbarkeit beim Rückwärtsfahren zu erhöhen. Woran erkenne ich, ob eine Leuchte zugelassen ist?
Eine für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Leuchte muss ein Genehmigungszeichen auf der Abdeckung oder dem Gehäuse tragen - das so genannte ECE-Zeichen:
- Der Buchstabe „E“ in einem Kreis oder Rechteck, z. B. E4, E1, gibt das Land an, für das die Genehmigung gilt (E4 für die Niederlande, E1 für Deutschland),
- die Genehmigungsnummer, z. B. E4 12345,
- zusätzliche Symbole, die die Funktion der Leuchte angeben (z. B. R - Rückleuchte, F - Nebelscheinwerfer, S1/S2 - Stopp, A - Stellung).
Das Fehlen dieser Kennzeichnungen bedeutet, dass die Leuchte nicht für die Verwendung auf öffentlichen Straßen in der EU genehmigt ist.
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