Wie verläuft die Zulassung eines Anhängers in Deutschland?

2022-02-02
Wie verläuft die Zulassung eines Anhängers in Deutschland?

Wie verläuft die Zulassung eines Anhängers in Deutschland?

Alles, was auf öffentlichen Straßen fährt, benötigt in Deutschland eine Zulassung. Dies betrifft nicht nur die Kraftfahrzeuge, sondern auch die Anhänger, die daran gekuppelt werden. Wenn Sie erfahren möchten, wie das Zulassungsverfahren eines Anhängers in Deutschland verläuft, lesen Sie einfach weiter. Wir erklären, an wen Sie sich wenden sollen, welche Dokumente Sie benötigen und wie Sie den Prozess möglichst einfach halten können.

Ich habe einen Anhänger gekauft – was soll ich beachten?

In Deutschland muss jeder Autoanhänger angemeldet werden – zulassungsfrei sind nur die Anhänger, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Ansonsten – egal, ob es sich um einen klassischen PKW-Anhänger, einen Tieflader oder einen Anhänger für den Transport von Motorräder, Booten, Pferden oder Sportgeräten geht – ist der Besitzer laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) verpflichtet, den Anhänger bei der Kfz-Zulassungsbehörde anzumelden. Sie müssen also genau dorthin gehen, wo die Fahrzeuge zugelassen werden – dem Landkreis entsprechend, in dem Sie wohnhaft sind. Die Anmeldung an der Kfz-Zulassungsstelle ist obligatorisch, völlig unabhängig davon, ob Sie einen neuen oder einen gebrauchten Anhänger gekauft haben und ob er aus dem Inland oder aus dem Ausland stammt.

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Anhänger anzumelden?

Der Zulassungsstelle muss es ersichtlich sein, dass sie für Sie örtlich zuständig ist. Dafür benötigt die Behörde ein Identitätsdokument, aus dem Ihre Adresse zu entnehmen ist – im besten Fall einfach Ihren Personalausweis. Sollten Sie sich mit einem Reisepass legitimieren, benötigen Sie zusätzlich eine Meldebestätigung von dem für Sie örtlich zuständigen Meldeamt. Dazu müssen Sie die Dokumente von Ihrem Anhänger vorlegen: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Haben Sie den Anhänger gebraucht gekauft und liegen diese Dokumente Ihnen aus irgendeinem Grund nicht vor? Die Zulassung ist trotzdem möglich – die Kfz-Behörde prüft dann, wer Eigentümer des Anhängers ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Anhänger gar ohne Dokumente zulassen können – einen Kaufvertrag und eine Bestätigung des Verkäufers müssen Sie unbedingt vorlegen.

Durch diese Bestätigung erklärt der Vorbesitzer des Anhängers, dass er nicht im Besitz von dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief ist. Anschließend wird geprüft, ob der Anhänger nicht als gestohlen gemeldet wurde. Wenn Sie nur den Fahrzeugschein haben, ist es meistens kein Problem, von der Zulassungsstelle einen Ersatz-Fahrzeugbrief anzufordern – um dies zu tun, benötigen Sie noch das ehemalige Kennzeichen Ihres Anhängers. Der Anhänger muss natürlich versichert sein. Um den Zulassungsprozess abzuschließen, müssen Sie der Zulassungsbehörde die sog. eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung) angeben. Dies ist die Nummer, die Sie beim Abschluss der Haftpflichtversicherung für Ihren Anhänger erhalten. Diese Versicherung müssen Sie abschließen, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen. Die Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig.

TÜV für Anhänger – braucht man das?

Ob Ihr Anhänger ein TÜV-Zertifikat für die Zulassung benötigt, kommt es auf die Kfz-Behörde an. Dieses Thema ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. In den meisten Landkreisen ist ein Stempel im Fahrzeugschein ausreichend. Auch der Verlust der Prüfbescheinigung ist kein Problem, weil diese Daten beim TÜV elektronisch gespeichert werden. Bei der Prüfstelle, wo die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, können Sie die Zweitschrift beantragen.

Welche Kosten fallen bei der Zulassung eines Anhängers an?

Die Zulassungskosten sind wieder von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. In den meisten Landkreisen beträgt die „normale“ Zulassungsgebühr ca. 30 Euro. Wenn Sie eine Zulassung für 100 km/h beantragen wollen, müssen Sie mit Zusatzkosten von ca. 15 bis 20 Euro für eine Plakette rechnen. Sollte ein TÜV-Prüfbericht notwendig sein, kalkulieren Sie zusätzliche 25 bis 60 Euro. Die Versicherungsbeiträge hängen von der Gesellschaft ab, bei der Sie die Versicherung abschließen und vom Umfang (nur Haftpflicht oder das vollständige Paket mit Voll- und Teilkasko). Die Kfz-Steuer wird zeitnah nach der Zulassung erhoben und danach jährlich abgebucht. Die Höhe der Steuerlast ist vom Gewicht des Anhängers abhängig. Jede angefangene 200 Kilogramme kosten jährlich 7,46 Euro. Dies bedeutet, dass z.B. ein Anhänger mit der Gesamtmasse von 650 kg kostet Sie jährlich 4 x 7,46 Euro = 29,84 Euro Steuern.

Welche ist die Richtige?

Es gibt keine richtige oder falsche Anhängerkupplung – je nach dem Einsatzbereich wird die eine oder andere mehr oder weniger geeignet sein. Die Auswahl hängt von der beabsichtigten Anwendung ab.

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