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Versicherung(en) für Ihren PKW-Anhänger

2021-05-10
Versicherung(en) für Ihren PKW-Anhänger

Versicherung(en) für Ihren PKW-Anhänger

Ein PKW-Anhänger ist praktisch und vielseitig einsetzbar. Man kann ihn für Umzüge benutzen oder für das viele Gepäck, wenn es in die Ferien gehen soll. Auf den Straßen und Autobahnen steigt jedoch die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden. Und dann haftet man auch mit seinem Anhänger. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden. Für solche Fälle muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung her. Ist eine Haftpflicht überhaupt notwendig? Haftet nicht ohnehin das Zugfahrzeug?

Welche Versicherung zu einem Anhänger?

Man unterscheidet bei Anhänger-Versicherungen zwischen drei Arten seiner Nutzung: Geschäftlicher, gewerblicher und privater. Die private Nutzung eines Anhängers ist wie bereits erwähnt, vielfältig und alltäglich, wie z.B. der Umzug oder die Fahrt zum Campingplatz. Wenn Sie einen Anhänger zur Ausübung ihres Berufes verwenden spricht man von einer geschäftlichen Nutzung. Das könnte z.B. der Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb sein. Werden durch den Einsatz Ihres Anhänger Einnahmen im gewerblichen Sinne generiert, beispielsweise durch den gewerblichen Transport von Produkten oder Gütern, spricht man von einer gewerblichen Nutzung.

Hierbei ist zu beachten, dass die oder andere Nutzung von der Versicherungspflicht ausgenommen ist. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger sind zum Teil von der Pflichtversicherung befreit. Unter Umständen sind einige Anhänger im Sportbereich ebenfalls von der Versicherungspflicht ausgenommen, wie etwa Pferdetransporter, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger.

Eine Versicherung ist stets empfohlen!

Trotzdem muss für diese Anhänger trotzdem ein Kennzeichen beantragt werden. Grundsätzlich ist eine Versicherung für versicherungsfreie Anhänger empfehlenswert, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Warum? Ein Risiko besteht auch dann, wenn der Anhänger nicht über die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert ist. Generell sollte man sich durch den gewählten Versicherungsanbieter bez. der konkreten Versicherungsart und den konkreten Anhänger beraten lassen. Denn dabei sind genauen Angaben ausschlaggebend. Diese Angaben dürfen keine Fehler enthalten, denn sie können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, was im Falle eines Schadens äußerst unangenehme Konsequenzen haben könnte.

Muss der PKW Anhänger überhaupt versichert werden?

Ja, seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden. Vorher reichte eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug aus. Als jedoch die Anzahl von schweren Unfällen mit Transportanhänger und Wohnwagen, sowie Schäden durch stehende Anhänger anstieg, wurde dies zum Grund für eine Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber wollte damit die sonst schwierige Schadensregulierung vereinfachen und wollte durch eine separate Anhänger- Haftpflichtversicherung sicherzustellen, das auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet. Die Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.

Was kann bei einem Unfall passieren?

Viele Schäden entstehen während der Fahrt. Beispielsweise können plötzliches Bremsen, Wettereinflüsse oder unebene Straßen dazu führen, dass z.B. Gegenstände, die nicht richtig gesichert sind zu Risikofaktoren für unsere Verkehrsteilnehmer werden oder der Anhänger sogar selbst umkippen könnte. Jeder Halter eines Anhängers kann somit viel zur Sicherheit beitragen, indem dieser für eine geeignete aller Gegenstände auf dem Anhänger sorgt. Generell ist eine angemessene Vorbereitung die erste Maßnahme für die Risiko- und Unfallvorbeugung. Dazu gehören Antirutschmatten und Spanngurte die die Ladung auf Anhängern vorm Verrutschen sichern. Ebenso die fachgerechte Montage von Ösen und Haken zu deren Befestigung und die gleichmäßige Beladung vom Anhänger selbst - zur Verringerung der Gefahr des Umkippens - sollten unbedingt beachtet werden.

Teil- und Vollkasko sind optional

Generell entscheidet der Besitzer welcher Versicherungsumfang für ihn in Frage kommt, genauso wie es auch beim Auto der Fall ist. Das bedeutet, dass außer die vom Gesetzgeber vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkasko optional abgeschlossen werden können. Zusammenfassend bürgt die Haftpflicht bei der Verletzung von Personen beziehungsweise Beschädigungen von Dingen die durch den Gebrauch des Anhängers entstehen und leistet demnach gegenüber Dritten. Die Teilkasko sichert den Anhänger gegen Diebstahl, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild, Kurzschlüsse sowie Schäden durch höhere Gewalt ab, die Vollkaskoversicherung hingegen schützt den Anhänger bei Vandalismus und Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfällen entstehen. Beachten Sie die jeweiligen Bedingungen der Versicherer. So ist kann es passieren, dass Ihr Versicherer Anhänger-Versicherungen nur in Verbindung mit einer KFZ-Versicherung für das Zugfahrzeug anbietet.

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