Wie schnell dürfen Sie mit einem PKW und einem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften fahren?
Wie schnell dürfen Sie mit einem PKW und einem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften fahren?
Die vielen Einsatzmöglichkeiten von PKW-Anhängern motivieren immer mehr Autofahrer dazu, einen Kauf in Erwägung zu ziehen. Ob im Beruf oder privat kann schon ein kleiner PKW Anhänger von 750 kg ohne große Anstrengung oder spezieller Führerscheinklassen das Leben leichter machen. Mittlerweile sind viele Informationen frei im Internet erhältlich. Viele Menschen teilen ihre Erfahrungen und geben Tipps rund um PKW-Anhänger. An dieser Stelle wollen wir in Erfahrung bringen wie schnell man mit einem PKW und einem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften fahren darf.
Erhöhtes Unfallrisiko
Der Gesetzgeber hat aufgrund des erhöhten Unfallrisiko es beim Fahren mit Anhänger besondere Vorschriften auferlegt nicht nur das zulässige Gesamtgewicht des Pkw Anhängers sind begrenzt, ebenso die Höchstgeschwindigkeiten. Innerorts müssen Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 50 km/h beachten. Man sieht also dass für alle KFZ einheitlich Tempo 50 innerorts gilt. Dies regelt die Straßenverkehrs-Ordnung einheitlich. Anders gestaltet sich die Angelegenheit hingegen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn. Außerorts gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit Tempo-100-Plakette: Sie dürfen bis zu 100 km/h fahren.
Die Ausnahme
Damit man mit dem Anhänger auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fahren darf, können Fahrzeugbesitzer bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Allerdings muss das Gespann dafür unter anderem die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug sein, ein maximales Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen vorweisen und über ABS verfügen. Der PKW-Anhänger hingegen muss für Fahrten mit Tempo 100 baulich geeignet sein, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und besitzen den mindestens Geschwindigkeitsindex „L" (120 km/h). Hinzu kommt, dass das Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger den Vorschriften entsprechen sollte. Ein entsprechender Nachweis, dass das Gespann diese Kriterien tatsächlich erfüllt, ist in der Regel mithilfe eines Gutachtens von TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation nachzuweisen. Konkret sieht das so aus, dass nach Vorlage des Gutachtens die Zulassungsstelle die gesiegelte Tempo-100-Plakette ausstellt, welche auf die Rückseite des Anhängers geklebt werden muss. Erst dann ist ihr Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zu gelassen.
Was muss noch beachtet werden?
Was muss angemeldet werden? Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger müssen vor dem ersten Einsatz angemeldet werden. Dies können Sie in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen. Die dafür notwendigen Unterlagen unterscheiden sich nicht von denen, die bei der Zulassung eines Pkw vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Anhänger ein eigenes Kennzeichen besitzen muss. Im Gegensatz zum Auto ist hingegen eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung für Anhänger nicht notwendig. Aber nicht alles was an einem PKW „hängt" unterliegt solchen Begrenzungen. Wenn man mit einem Fahrradträger unterwegs ist, gelten die normalen Geschwindigkeitsvorschriften. Hierbei wird empfohlen nicht schneller als 130 km/h zu fahren.